A1-Motorräder mit Autoführerschein fahren (Kennzeichnung B196)ohne Prüfung.
Bereits seit dem 31.12.2019 gilt die Neuregelung für Führerscheininhaber der Klasse B, die das Fahren von Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträdern bis 125 cm³ ohne zusätzliche Prüfung ermöglicht.
Bedingungen sind:
Diese Regelung ist nur innerhalb Deutschlands gültig, das heißt, die Führerschein-Erweiterung ist im Ausland ungültig - ein Fahren eines A1-Fahrzeuges mit dieser Lizenz ist außerhalb von Deutschland also weiterhin nicht erlaubt.